Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 79 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/79#abs-1 (1) Hat ein nach § 40a zur Erstattung verpflichteter Sozialleistungsträger in der Zeit vom 31. Oktober 2012 bis zum 5. Juni 2014 in Unkenntnis des Bestehens der Erstattungspflicht bereits an die leistungsberechtigte Person geleistet, entfällt der Erstattungsanspruch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/79#abs-2 (2) Eine spätere Zuweisung von Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen, die nach § 44g Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung erfolgt ist, gilt fort.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 79 SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 27.03.2017 – L 9 AS 331/15Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 – L 20 AS 1065/20
- SG GieBen, 30.03.2015 – S 29 AS 871/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 – L 16 R 134/13Zitiert von 2
- VG Hannover, 29.06.2022 – 16 A 4420/20Zitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 – L 22 R 173/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 – L 3 R 769/17
- LSG Bayern, 25.07.2018 – L 13 R 729/16
- SG Potsdam, 22.10.2014 – S 21 AS 1110/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.07.2014 Ausfertigung
§ 79 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2014 (BGBl. I 1306)
BGBl. 2014 I S. 1306
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.